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Hier sind die wichtigsten Fragen zum Thema privat Feuerwerk unterm Jahr:

 

Ist das kaufen von Feuerwerkskörpern generell verboten?

ja, der komplette Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 "Silvesterfeuerwerk" an Privatpersonen ist unter dem Jahr verboten.                                In der Zeit vom 29.12. bis 31.12. eines Jahres ist der Verkauf an Privatpersonen erlaubt.

Nach dieser Zeit (unter dem Jahr) ist der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 nur mit Genehmigung der Stadt-, oder Gemeindeverwaltung möglich. Wir beraten Sie gerne persönlich zur Vorgehensweise, Beantragung und Planung.

Feuerwerkskörper und pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie F1 "Jugend-, Ganzjahresfeuerwerk" können das ganze Jahr ohne Einschränkungen erworben werden.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 "Rauch-, und Bengalerzeugnisse, Bühneneffekte" können das gesamte Jahr über für technische    Verwendung ab 18 Jahre erworben werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Erwerb und Besitz von Pyrotechnik ohne CE Zeichen oder BAM Nummer strafbar ist!                                  Deshalb bitten wir Sie keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland zu kaufen oder einführen! Sicherlich haben "Polenböller" eine reizvolle Kraft, diese sind aber höchstgefährlich und meist Schuld an nicht reparablen körperlichen Schäden, zum größten Teil mit amputationen. 

Deshalb Finger weg vom Schwarzmarkt oder Einfuhr aus dem Ausland!

 

Abbrennen von Feuerwerken an Silvester:

 

Das Abbrennen eines Feuerwerks ist vom 31.12. bis zum 01.01. ohne Sondergenehmigung. 

In vereinzelten Gemeinden gibt es auf bestimmten Plätzen ein Abbrennverbot, bitte informieren sie sich bei Ihrer Verwaltung über diese Regelung.

Wir bitten die Vorschriften einzuhalten, sowie die Feuerwerkskörper zu verankern oder fest zu sichern "mit zwei Steinen an der Seite", Pyrotechnik nie auf Menschen und Tieren zu halten, auch nicht nach dem Abbrand!

Der Sicherheitsabstand eines jeden Feuerwerks (siehe Gebrauchsanleitung auf dem jeweiligen Artikel) ist zwingend einzuhalten,                                          ist es nicht möglich den Abstand zu gewährleisten ist es untersagt den pyrotechnischen Gegenstand zu zünden.

Bitte achten Sie beim abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F1 "Jugend-, Ganzjahresfeuerwerk" ob diese Indoor geeignet sind oder nur im freien verwendet werden dürfen.

F2 Artikel sind generell nur im freien zu verwenden!

Unser Anliegen ist es, das Sie mit Ihren Mitmenschen eine unvergesslich schöne Zeit genießen und die Augenblicke im Herzen halten können, deshalb stehen wir für sämtliche Fragen gerne bereit Ihnen zu helfen.

 

 Bei weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren

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